JVEG.de
https://fewo-erlengrund.de/jveg/

Anfahrts- und Verhandlungszeit
https://fewo-erlengrund.de/jveg/viewtopic.php?f=2&t=45
Seite 1 von 1

Autor:  Thomas Lipp [ Di 5. Aug 2014, 15:32 ]
Betreff des Beitrags:  Anfahrts- und Verhandlungszeit

Wurde als Sachverständiger für eine Gerichtsverhandlung geladen (Thema: Tierschutz) und musste dafür von Augsburg nach Ingolstadt fahren. Was kann ich für die Fahrtzeit und was für die Verhandlungsdauer pro Stunde verrechnen?

Autor:  swagner [ Di 5. Aug 2014, 15:47 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Anfahrts- und Verhandlungszeit

Hallo Thomas Lipp,

Fahr- und Wartezeiten sowie die Zeit in der Verhandlung werden zum gleichen Stundensatz abgerechnet (§8 JVEG). Die anzuwendende Honorargruppe wird nach der Tabelle in Anlage 1 zum JVEG (zu §9 Abs. 1) ermittelt.

Der Begriff "Tierschutz" ist in diesem Zusammenhang nicht unbedingt eindeutig. Das kann Honorargruppe 2 sein (Stichwort "Tiere"), kann aber auch eine ganz andere sein, wenn der zu behandelnde Sachverhalt nur mittelbar etwas mit Tierschutz zu tun hat und eigentlich in ein anderes Fachgebiet fällt.

Grüße

S.W.

Seite 1 von 1 Alle Zeiten sind UTC
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
https://www.phpbb.com/
Fatal: Not able to open ./cache/data_global.php