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Rechnungskorrektur nach JVEG?
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Autor:  LIET [ Do 23. Okt 2014, 07:56 ]
Betreff des Beitrags:  Rechnungskorrektur nach JVEG?

Guten Morgen liebe Forenteilnehmer,

zunächst meinen besten Dank an den Initiator dieses Forums, das nun einen Erfahrungsaustausch zum mitunter schwierigen Thema JVEG ermöglicht.

Wie ist nach dem JVEG eine Rechnung zu korrigieren, bzw. per Gutschrift und Neuausstellung abzuändern?
Im nun aufgetretenen Fall ist eine Rechnung nach JVEG von unserem Büro ausgestellt worden, der zuständige Kostenbeamte reklamiert nunmehr eine falsche Kilometeranzahl bei den Fahrtkosten. Nach Prüfung hat sich herausgestellt, dass versehentlich die doppelte Kilometeranzahl abgerechnet wurde.

Wie kann ich die ausgestellte Rechnung richtig abändern, bzw. neu ausstellen?

Vielen Dank für eine rege Diskussion...

Autor:  swagner [ Do 23. Okt 2014, 08:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechnungskorrektur nach JVEG?

Hallo,

ich hatte den Fall zwar noch nicht, aber im Grunde ist das auch nicht anders, als man es im "normalen Geschäftsleben" machen würde:
- Entweder das Original zurücksenden lassen und eine korrigierte Rechnung ausstellen oder
- eine Gutschrift erstellen.
Ich würde das einfach mit dem Kostenbeamten des Gerichts abstimmen.

Beste Grüße

S.W.

Autor:  gramberg [ Do 23. Okt 2014, 22:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechnungskorrektur nach JVEG?

Ich würde es noch einfacher machen:

... anbei die geänderte Rechnung mit der reduzierten Kilometerangabe ...

Mit einer Gutschrift kann ein Gericht nichts anfangen, das gibt nur Nachfragen,
das Gericht ist ja keine Firma mit einer Sollversteuerung, die die Rechnung verbucht
oder unzulässig MwSt. kassiert.

Autor:  LIET [ Fr 24. Okt 2014, 06:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechnungskorrektur nach JVEG?

Dieser Überlegung bin ich auch schon nachgegangen, trotzdem werde ich die Rechnung in unserer FiBu gutschreiben und unter neuer Rechnungsnummer ausstellen, da mir das Original nicht zur Korrektur unter der bisherigen Rechnungsnummer vorliegt.

Autor:  gramberg [ Mo 10. Nov 2014, 13:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechnungskorrektur nach JVEG?

FiBu: ja, hausintern macht es natürlich Sinn, eine Gutschrift zu machen,
insbesondere, wenn man Soll-Versteuerung macht.
und mit neuer Rechnungsnummer geändert zusenden ist auch gut

Mein Hinweis war nur, bei dem Gericht mit einer Gutschrift keine Verwirrung zu stiften,
d.h. die Gutschrift nicht an das Gericht senden.

Autor:  Conny61 [ So 16. Nov 2014, 11:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechnungskorrektur nach JVEG?

Gutschriften sind das schlimmste was passieren kann.

Die Behörden bekommen die Rechnungen und weiss diese nach Prüfung an. Dem Kostenbeamten hätte also auffallen müssen das dort was nicht stimmt. Bezahlt wird die Rechnung über die Landeskassen. Gutschriften gehen also auch in der Landeskasse ein. Um die Zahlung problemlos vereinnahmen zu können muss eine sogenannte Annahmeanordnung erstellt werden.

Daher ist es immer von Vorteil den zuständigen Kostenbeamten anzurufen od. anzuschreiben.

Erspart hinterher viel Arbeit!

Autor:  LIET [ Mi 3. Dez 2014, 07:06 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Rechnungskorrektur nach JVEG?

Kurze Ergebniserstattung:
Ich habe die Rechnung intern also gutgeschrieben und die Korrektur unter neuer Rechnungsnummer ausgestellt. Diese ist dann anstandslos beglichen worden.

Recht herzlichen Dank an alle Diskutanten und bis neulich...

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