JVEG.de

JVEG Fragen und Antworten
Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 14:39

Alle Zeiten sind UTC




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: 3 Monats Frist §2 Abs 1. JVEG
BeitragVerfasst: Di 10. Dez 2013, 22:15 
Offline

Registriert: Di 12. Nov 2013, 17:53
Beiträge: 55
In den neuen IFS Informationen (5/13) wird ausführlich auf das Thema 3-Monatsfrist eingegangen.
Hier ist leider eine Frist in das JVEG eingebaut worden, die für den Sachverständigen nur Nachteile bringt.

Wenn die Frist versäumt wird, geht der gesamte Anspruch verloren. Dies kann ausgesprochen teuer werden.
Noch schlimmer, wenn man externe Kosten hatte, die man dann auch nicht mehr geltend machen kann.

In meinem Fall hatte ich zwar die Rechnung fristgerecht zusammen mit Gutachten und der Akte übersandt.
bei meiner späteren Nachfrage, wo das Geld bleibt, wurde mitgeteilt: keine Rechnung eingegangen.
Da ich in meinem Begleitbrief jedoch meine Rechnung erwähnt hatte, konnte ich erfolgreich
mit Hilfe eines Antrages "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" erreichen, dass meine
Rechnung dann doch noch bearbeitet wurde.

ich habe daraufhin folgendes geändert:
1. EB = Empfangsbekenntnis für die Rechnung mit versenden (Rücksendung klappt)
2. Mahnung an das Gericht bereits nach 6 Wochen (zusammen mit einer Kopie der Rechnung)


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 3 Monats Frist §2 Abs 1. JVEG
BeitragVerfasst: So 2. Feb 2014, 14:16 
Offline

Registriert: So 2. Feb 2014, 12:07
Beiträge: 4
Wohnort: Stgt
Wie ist das in meinem Fall? Ich hatte die Rechnung auch mit der Akte und dem Gutachten eingereicht Mitte August '13, die Rechnung war allerdings fehlerhaft, da nicht nach jveg-Sätzen berechnet. Meiner Auffassung nach gilt die Rechnung als rechtzeitig eingereicht auch wenn sie fehlerhaft war und muss nur dem Inhalt nach korrigiert werden.
Die Ansprüche sind damit auch nicht verjährt. Die Vorladung zum Gericht jetzt im Januar '14 wird nach den neuen Sätzen in einer neuen Rechnung behandelt.

_________________
Freundliche Grüße aus Stuttgart
Olaf


Nach oben
 Profil  
 
 Betreff des Beitrags: Re: 3 Monats Frist §2 Abs 1. JVEG
BeitragVerfasst: Do 13. Feb 2014, 09:41 
Offline

Registriert: Di 12. Nov 2013, 17:53
Beiträge: 55
Hallo,

so würde ich das auch sehen, auch eine falsche Rechnung (zu hoher Stundensatz) ist dennoch eine eingereichte Rechnung.
Wie lautet denn der Ablehnungsbescheid?


Nach oben
 Profil  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 3 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron
POWERED_BY
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
Fatal: Not able to open ./cache/data_global.php