Hallo Thomas Lipp,
Fahr- und Wartezeiten sowie die Zeit in der Verhandlung werden zum gleichen Stundensatz abgerechnet (
§8 JVEG). Die anzuwendende Honorargruppe wird nach der
Tabelle in Anlage 1 zum JVEG (zu §9 Abs. 1) ermittelt.
Der Begriff "Tierschutz" ist in diesem Zusammenhang nicht unbedingt eindeutig. Das kann Honorargruppe 2 sein (Stichwort "Tiere"), kann aber auch eine ganz andere sein, wenn der zu behandelnde Sachverhalt nur mittelbar etwas mit Tierschutz zu tun hat und eigentlich in ein anderes Fachgebiet fällt.
Grüße
S.W.