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 Betreff des Beitrags: Anfahrts- und Verhandlungszeit
BeitragVerfasst: Di 5. Aug 2014, 15:32 
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Registriert: Di 5. Aug 2014, 15:03
Beiträge: 1
Wurde als Sachverständiger für eine Gerichtsverhandlung geladen (Thema: Tierschutz) und musste dafür von Augsburg nach Ingolstadt fahren. Was kann ich für die Fahrtzeit und was für die Verhandlungsdauer pro Stunde verrechnen?


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 Betreff des Beitrags: Re: Anfahrts- und Verhandlungszeit
BeitragVerfasst: Di 5. Aug 2014, 15:47 
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Registriert: Di 12. Nov 2013, 18:05
Beiträge: 9
Hallo Thomas Lipp,

Fahr- und Wartezeiten sowie die Zeit in der Verhandlung werden zum gleichen Stundensatz abgerechnet (§8 JVEG). Die anzuwendende Honorargruppe wird nach der Tabelle in Anlage 1 zum JVEG (zu §9 Abs. 1) ermittelt.

Der Begriff "Tierschutz" ist in diesem Zusammenhang nicht unbedingt eindeutig. Das kann Honorargruppe 2 sein (Stichwort "Tiere"), kann aber auch eine ganz andere sein, wenn der zu behandelnde Sachverhalt nur mittelbar etwas mit Tierschutz zu tun hat und eigentlich in ein anderes Fachgebiet fällt.

Grüße

S.W.


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