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ab wann gilt das neue JVEG ?
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Autor:  admin [ Di 12. Nov 2013, 17:48 ]
Betreff des Beitrags:  ab wann gilt das neue JVEG ?

nachdem es das neue JVEG gibt, ist die Frage, ab wann gilt es. :?:

Autor:  admin [ Di 12. Nov 2013, 17:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: ab wann gilt das neue JVEG ?

Es zählt der Zeitpunkt der Heranziehung.

Aus meiner Sicht erfolgt die Heranziehung durch die Beauftragung,
d.h. wann wird der Brief an den Sachverständigen geschrieben,
es geht nicht um den Zeitpunkt des Beweisbeschlusses.
Hier wird zwar der sachverständige benannt, aber
noch nicht hinzugezogen.

Wichtig: nachdem das Gutachten abgegeben ist, ist die Hinzuziehung beendet.
Eine Ladung zu der Erläuterung des Gutachtens ist eine neue Hinzuziehung.
D.h. bei alten Gutachten gibt es bei der neuen Hinzuziehung der (meist) höhere Satz des JVEG.

Autor:  W-U [ Di 12. Nov 2013, 21:04 ]
Betreff des Beitrags:  Re: ab wann gilt das neue JVEG ?

admin hat geschrieben:
Es zählt der Zeitpunkt der Heranziehung.

Aus meiner Sicht erfolgt die Heranziehung durch die Beauftragung,
d.h. wann wird der Brief an den Sachverständigen geschrieben,
es geht nicht um den Zeitpunkt des Beweisbeschlusses.
Hier wird zwar der sachverständige benannt, aber
noch nicht hinzugezogen.

Wichtig: nachdem das Gutachten abgegeben ist, ist die Hinzuziehung beendet.
Eine Ladung zu der Erläuterung des Gutachtens ist eine neue Hinzuziehung.
D.h. bei alten Gutachten gibt es bei der neuen Hinzuziehung der (meist) höhere Satz des JVEG.


Na, dann will ich mal die etwas ausführliche Erläuterung des IfS aus Köln einblenden (siehe Anhang).

Grüße von W_U

Autor:  admin [ Do 14. Nov 2013, 09:19 ]
Betreff des Beitrags:  Re: ab wann gilt das neue JVEG ?

Hi,

da ich keinen Anhang sehe, habe das Recht verändert, daß du auch Anhänge hoch laden kjannst.
Noch mal probieren

Autor:  W-U [ Do 14. Nov 2013, 19:42 ]
Betreff des Beitrags:  Re: ab wann gilt das neue JVEG ?

Dann wollen wir mal die "neuen Rechte" schamlos nutzen ... siehe Anhang
(hoffentlich scanned die NSA nicht meinen Text, da ich dann leicht ins falsche Lager eingeordnet werden könnte)

Leider kommmt folgendes "Die Dateierweiterung pdf ist nicht erlaubt."

Also ich brauche nicht nur Rechte sondern vermutlich Ultrarechte ;)

Autor:  UObermoeller [ So 17. Nov 2013, 12:21 ]
Betreff des Beitrags:  Re: ab wann gilt das neue JVEG ?

Moin,
abgesehen davon dass Wilhelm seine Datei noch nicht online stellen konnte:

wie ist es bei Ergänzungen zu einem bereits angefertigten Gutachten?

Aktueller Fall:
Das 1. Gutachten wurde Anfang März erstellt.
Jetzt neuer Beweisbeschluss vom 2.09.:
"Es soll eine schriftliche Gutachtenergänzung eingeholt werden..."

Meint Ihr, jetzt gilt das neue JVEG?

Grüße, Uli Obermöller

Autor:  admin [ Mo 18. Nov 2013, 22:31 ]
Betreff des Beitrags:  Re: ab wann gilt das neue JVEG ?

Dann gilt das neue JVEG.

Die alte Hinzuziehung war abgeschlossen,
die Ergänzung ist eine neue Hinzuziehung.

Gleiches gilt für die Anhörung bei Gericht.

Und: es schadet nicht, mehr Geld zu verlangen,
der Kostenbeamte kann ja immer noch streichen.
Mehr Geld wird der Kostenbeamte dem Sachverständigen nicht freiwillig hinterhertragen.

Autor:  swagner [ Mo 18. Nov 2013, 23:03 ]
Betreff des Beitrags:  Re: ab wann gilt das neue JVEG ?

W-U hat geschrieben:
Leider kommmt folgendes "Die Dateierweiterung pdf ist nicht erlaubt."

Hallo,

ich hab mich auf Bernhards Bitte mal drum gekümmert und die Standardeinstellungen angepasst. PDF und TXT sind jetzt zugelassen.

Grüße

S.W.

Autor:  Softwareminister [ Di 19. Nov 2013, 07:37 ]
Betreff des Beitrags:  Re: ab wann gilt das neue JVEG ?

Habe gestern abend bei der Wiesbadener IHK Herrn RA Wolfgang Jacobs vom b.v.s. dazu gehört. Seine klare Haltung: Der Moment, in dem der Sachverständige erstmals Kenntnis von seiner Hinzuziehung erhält, ist der rechtlich entscheidende Zeitpunkt. Bevor er keine Kenntnis davon hat, gilt er nicht als hinzugezogen.

Autor:  gramberg [ Mi 20. Nov 2013, 09:05 ]
Betreff des Beitrags:  Re: ab wann gilt das neue JVEG ?

Hallo,

da neige ich zu Zweifeln. Ein Kostenbeamter wird sich eher an den Zeitpunkt des Beschusses orientieren,
weil der Termin ist auch überprüfbar.
sonst könnte der Sachverständige den Fall einfach 2 Wochen liegen lassen, um die Heranziehung zu verzögern.

Meine weiterhin überzeugte Haltung: Datum des Beschlusses ist maßgeblich, wann man von Seiten des Gerichtes der konkreten Sachverständigen hinzuzieht ... zum Sachverständigen wird benannt ....
Selbst der Versand 2-3 Tage später wird nicht gelten.

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