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 Betreff des Beitrags: § 22 JVEG
BeitragVerfasst: Mi 27. Nov 2013, 10:01 
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Registriert: Mi 27. Nov 2013, 09:58
Beiträge: 1
Hallo,

gibt es die Möglichkeit für einen Geschäftsführer auch mehr als die 17 EUR (21 EUR) geltend zu machen? Wenn ja, mit welcher gesetzlichen Grundlage und welchen Nachweisen?

Liebe Grüße


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 Betreff des Beitrags: Re: § 22 JVEG
BeitragVerfasst: Mo 2. Dez 2013, 18:09 
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Registriert: Di 12. Nov 2013, 17:53
Beiträge: 55
Hallo,

wenn der GF nur Zeuge ist, gibt es nicht mehr.
Er kann evtl. Kosten geltend machen,
wenn er unabwendbar einen Ersatz bezahlen muss,
für sich selber gibt es aber nicht mehr als die maximal 21 EUR.
Zeuge ist Zeuge, egal wie viel er sonst verdient.


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