Hallo, zusammen,
ich bin seit einigen Jahren jetzt erneut als med. Sachverständiger aktiv und war sehr erstaunt,
dass das LSG NRW seine frühere Abrechnungsmodalität von 50 Aktenseite pro Stunde seit 2013
auf 100 Seiten erhöht hat. Bei dem GA handelt es sich um eine schwierige Zusammenhangs-
begutachtung M3 mit 1.100 Aktenseiten mit über 10 ausführlichen Gutachten und 18 medizinischen
Stellungnahmen. Aus den Akten wurden 28 Lungenfunktion mit diversen Daten extrahiert und im
Zeitverlauf per Exceltabelle bzw. Kurven im GA dargestellt. Neben Kürzung des Aktenstudiums
wurde auch die Abfassung - trotz Erläuterung auf 8 Stunden reduziert.
Zuletzt erfolgte die Kürzung von Diktat, Durchsicht und Korrektur mit der Angabe von 1 Std. pro
10.000 Anschlägen - bei mehr als 10 Tabellen und Graphiken nicht direkt dem Aufwand entsprechend...
Ich würde mich über eine unterstützende juristisch belegte Argumentationshilfe freuen
MfG
Frankenstein