Ich würde auf den Gesetzestext verweisen,
dort gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Vorschuss davon abhängt,
ob der Kläger warum auch immer vom Kostenvorschuß befreit ist.
Sie können aber nach dem Gesetzestext den Vorschuss erst dann anfordern,
wenn sie bereits für über 2.000 EUR tätig waren.
Wollten sie einen echten "Vorschuss" (vor der arbeit) oder waren sie schon eine Zeit tätig?
Zitat:
§ 3
Vorschuss
Auf Antrag ist ein angemessener Vorschuss zu bewilligen, wenn dem Berechtigten erhebliche Fahrtkosten oder sonstige Aufwendungen entstanden sind oder voraussichtlich entstehen werden oder wenn die zu erwartende Vergütung für bereits erbrachte Teilleistungen einen Betrag von 2 000 Euro übersteigt.