In den neuen IFS Informationen (5/13) wird ausführlich auf das Thema 3-Monatsfrist eingegangen. Hier ist leider eine Frist in das JVEG eingebaut worden, die für den Sachverständigen nur Nachteile bringt.
Wenn die Frist versäumt wird, geht der gesamte Anspruch verloren. Dies kann ausgesprochen teuer werden. Noch schlimmer, wenn man externe Kosten hatte, die man dann auch nicht mehr geltend machen kann.
In meinem Fall hatte ich zwar die Rechnung fristgerecht zusammen mit Gutachten und der Akte übersandt. bei meiner späteren Nachfrage, wo das Geld bleibt, wurde mitgeteilt: keine Rechnung eingegangen. Da ich in meinem Begleitbrief jedoch meine Rechnung erwähnt hatte, konnte ich erfolgreich mit Hilfe eines Antrages "Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand" erreichen, dass meine Rechnung dann doch noch bearbeitet wurde.
ich habe daraufhin folgendes geändert: 1. EB = Empfangsbekenntnis für die Rechnung mit versenden (Rücksendung klappt) 2. Mahnung an das Gericht bereits nach 6 Wochen (zusammen mit einer Kopie der Rechnung)
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