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Prozesskostenhilfe
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Autor:  Softwareminister [ So 17. Nov 2013, 08:35 ]
Betreff des Beitrags:  Prozesskostenhilfe

Ich habe eine Frage zur Prozesskostenhilfe; der Bayerlein gibt darüber nichts her. Auch der Gesetzestext des JVEG enthält den Begriff Prozesskostenhilfe nicht.

Ich habe eine Akte zu einem Fall, bei dem im selbständigen Beweisverfahren für den Kläger Prozesskostenhilfe gewährt wird. Einen Vorschuß gab es entsprechend nicht. Die Richterin ist telefonisch nicht erreichbar. Auf schriftliche Nachfrage hieß es lapidar "wird mitgeteilt, daß dem Antragssteller Prozesskostenhilfe gewährt wurde".

Gibt es hier eine Art Richtlinie für die maximale Arbeitszeit, die man vernünftigerweise in die Untersuchung investieren sollte ? Woher weiß ich, ab wann ich das Limit überschreite ? Solche Dinge sind doch mit Sicherheit irgendwo gesetzlich geregelt ?

Autor:  admin [ Mo 18. Nov 2013, 22:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Prozesskostenhilfe

Nein, nicht geregelt. Und im JVEG schon gar nicht, da gehört es nicht hin.

Ich würde dem Gericht einen Hinweis geben, was man investieren will
und eine Freigabe vom Gericht abwarten.
Es gibt typischerweise nur den Hinweis in der Beauftragung,
dass die Gutachterkosten im angemessen Verhältnis zum Streitwert stehen müssen.
wenn du zu teuer bist, musst du die Höhe später rechtfertigen.

Also vorher fragen und sich absichern bzw. einen Anhaltspunkt für eine Grenze bekommen.

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