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Zeuge oder Sachverständiger? eine Kostenfrage
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Autor:  gramberg [ Di 10. Dez 2013, 22:04 ]
Betreff des Beitrags:  Zeuge oder Sachverständiger? eine Kostenfrage

In den neuen IFS-Informationen ( 5/13) wird das Dauerthema erneut aufgegriffen.

Zeuge ist, wer eigene Wahrnehmungen schildern kann,
d.h. ein Zeuge ist nicht durch einen anderen Zeugen ersetzbar,
bzw. umgekehrt, ein Sachverständiger kann durch einen anderen Sachverständigen ersetzt werden,
denn auch ein anderer Sachverständiger kann Bewertungen oder Erfahrungssätze angeben.

Entscheidend ist nicht, als was man geladen wird, sondern in welcher Funktion
man vor Gericht tätig wird. D.h. es ist wichtig, dass im Protokoll erkennbar ist,
dass man als Sachverständiger "Kenntnis von Erfahrungssätzen übermittelt oder Tatsachen beurteilt" hat.

Autor:  W-U [ Mo 21. Apr 2014, 12:43 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Zeuge oder Sachverständiger? eine Kostenfrage

Das zuvor gesagte möchte ich mit einem aktuellen Fall (Ladung als Zeuge im März 2014) vor dem Landgericht Heilbronn positiv bestätigen.
Im laufe meiner Zeugenbefragung, habe ich "faktisch" nur zu sachverständigen Fragestellungen aus einem privaten Auftrag Auskunft erteilt, was der Richter zuvor den Parteivertretern schon überdeutlich machte und schließlich so gar im Protokoll der Sitzung dikierte und mich auch zuvor fragte nach welcher Honorargruppe ich üblicherweise abrechne. So wünsche ich es mir eigentlich immer.
Die dann für eine ca. einstündige Verhandlungsanwesenheit bezahlte Rechnung war enorm durch den Fahrtaufwand (12 Stunden) in die Höhe gegangen, allerdings anstandslos nach ca. 3 Wochen ist bezahlt worden.
Grüße aus dem wieder sonnigen Schwaförden.

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