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Das Buch zum Thema: Gebühren für Gutachter https://fewo-erlengrund.de/jveg/viewtopic.php?f=5&t=7 |
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Autor: | gramberg [ Mi 4. Dez 2013, 07:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Das Buch zum Thema: Gebühren für Gutachter |
Gebühren für Gutachter http://www.dihk-verlag.de/gebuehren_fue ... 22800.html Blick ins Buch: http://www.dihk-verlag.de/media/md_DC28 ... 2AD3AF.pdf Code: Das novellierte JVEG vom 23.07.2013 - Tipps für die Honorarabrechnung der Gerichtssachverständigen Gebühren für Gutachter Rubrik Recht Autor Bleutge, P. Format A5, Broschüre Seiten 168 Auflage 6. überarbeitete, Erscheinungsjahr 2013 ISBN 978-3-943043-46-4 Preis 15,50 € (netto 14,49 €) Alle von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Finanzbehörden beauftragten Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer müssen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) ihre Honorare und ihre Auslagen abrechnen. Nach neun Jahren unveränderter Geltung ist das JVEG zum 01.8.2013 novelliert worden. Da auch die überarbeiteten und neu dazu gekommenen Gebührentatbestände überwiegend unbestimmte Rechtsbegriffen enthalten, die auslegungsfähig und erklärungsbedürftig sind, benötigen die vom JVEG betroffenen Berufsgruppen jede Art von Hilfestellung zur optimalen Abrechnung. Zu diesem Zweck hat der DIHK bereits kurz nach Inkrafttreten des JVEG die sechste Auflage seiner bewährten Broschüre "Gebühren für Gutachter" auf den Markt gebracht. Die 20 überarbeiteten Gebührentatbestände werden darin verständlich dargestellt, mit Beispielen erläutert und jeweils mit Anwendungsempfehlungen versehen. In gleicher Weise werden die unverändert übernommenen gesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung der seit der letzten Auflage ergangenen Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht. Dabei konnte der Autor, Rechtsanwalt Dr. Peter Bleutge, seine Praxiserfahrungen aus seiner langjährigen Seminar- und Kommentartätigkeit einbringen, was sich insbesondere an den beigefügten Musterschreiben, den beiden Musterrechnungen und seinen Erläuterungen des neuen § 8a JVEG zeigt, der acht Verlust- und zwei Kürzungstatbestände zum Nachteil der Sachverständigen normiert. Nicht vergessen werden die Neuregelungen der Zeugenentschädigung, weil die Sachverständigen zunehmend als sachverständige Zeugen von den Gerichten herangezogen werden. Ein umfangreiches, weiterführendes Literaturverzeichnis rundet die Broschüre ab. |
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