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 Betreff des Beitrags: Re: ab wann gilt das neue JVEG ?
BeitragVerfasst: So 2. Feb 2014, 13:29 
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Meine erste Heranziehung überhaupt war eindeutig VOR dem 01.08.2013.
Also muss ich meine gutachterliche Tätigkeit, auch wenn sie erst im August '13 erfolgte einmalig nach der alten Gebührenordnung abrechnen. Davon wusste ich allerdings bis vor ein paar Tagen nichts und hatte damals eine ganz normale Rechnung mit MEINEN eigenen Verrechnungssätzen gestellt. Da der Fall ja bis jetzt nicht abgeschlossen ist, dachte ich, ich bekomme kein Geld, weil das Verfahren erst abgeschlossen werden muss. Letzte Woche war nun Gerichtstermin und ich wurde als Gutachter gehört. Danach erfuhr ich auf Nachfragen an der Pforte, dass es die JVEG gibt nach der ich abzurechnen hätte.
Jetzt muss ich miene alte Rechnung stornieren und eine neue ausstellen wie gesagt einmalig noch mit den alten Verrechnungssätzen. Wo kann ich die herbekommen? Die Neuen gibt es ja bereits mehrfach und überall, aber die Alten?

_________________
Freundliche Grüße aus Stuttgart
Olaf


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 Betreff des Beitrags: Re: ab wann gilt das neue JVEG ?
BeitragVerfasst: Fr 14. Feb 2014, 15:52 
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Beiträge: 55
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Für EDV / Datenverarbeitung ? oder welche Rubrik ?

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 Betreff des Beitrags: Re: ab wann gilt das neue JVEG ?
BeitragVerfasst: Fr 14. Feb 2014, 15:56 
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Registriert: Di 12. Nov 2013, 17:53
Beiträge: 55
OlifAntje1 hat geschrieben:
Meine erste Heranziehung überhaupt war eindeutig VOR dem 01.08.2013.
Also muss ich meine gutachterliche Tätigkeit, auch wenn sie erst im August '13 erfolgte einmalig nach der alten Gebührenordnung abrechnen. Davon wusste ich allerdings bis vor ein paar Tagen nichts und hatte damals eine ganz normale Rechnung mit MEINEN eigenen Verrechnungssätzen gestellt. Da der Fall ja bis jetzt nicht abgeschlossen ist, dachte ich, ich bekomme kein Geld, weil das Verfahren erst abgeschlossen werden muss. Letzte Woche war nun Gerichtstermin und ich wurde als Gutachter gehört. Danach erfuhr ich auf Nachfragen an der Pforte, dass es die JVEG gibt nach der ich abzurechnen hätte.
Jetzt muss ich miene alte Rechnung stornieren und eine neue ausstellen wie gesagt einmalig noch mit den alten Verrechnungssätzen. Wo kann ich die herbekommen? Die Neuen gibt es ja bereits mehrfach und überall, aber die Alten?


Und macht das Gericht / Kostenbeamten keinen Gebrauch der 3-Monats-Regelung?
Denn die Rechnung muss spätestens nach 3 Monaten nach dem Gutachten eingereicht werden.

Gruß


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 Betreff des Beitrags: Re: ab wann gilt das neue JVEG ?
BeitragVerfasst: Di 22. Apr 2014, 07:47 
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Registriert: Di 12. Nov 2013, 20:40
Beiträge: 6
UObermoeller hat geschrieben:
Moin,
abgesehen davon dass Wilhelm seine Datei noch nicht online stellen konnte:

wie ist es bei Ergänzungen zu einem bereits angefertigten Gutachten?

Aktueller Fall:
Das 1. Gutachten wurde Anfang März erstellt.
Jetzt neuer Beweisbeschluss vom 2.09.:
"Es soll eine schriftliche Gutachtenergänzung eingeholt werden..."

Meint Ihr, jetzt gilt das neue JVEG?

Grüße, Uli Obermöller


Hallo Uli,

nach meinem (nicht juristischem) Verständnis müsste es sich am Auftragsinhalt des Ergänzungsgutachtens orientieren, ob es eine neue Hinzuziehung ist oder aber die Erläuterung bereits zuvor bestehender Beweisfragen anhand des alten Gutachtens.
Sollten neue Sachverhalte mit neuen Fragestellungen zu begutachten sein, teile ch die zuvor vertretende Auffassung, dass es nach der neuen JVEG-Version zu werten ist. Wenn es Ergänzungen mit Klärungscharakter zum alten Inhalt sind, könnte dies nach der ursprünglichen JVEG-Fassung als Weiterführung verstanden werden.
Kostenbeamte haben vermutlich diese diffenzierte Sicht nicht und deshalb sollte man das Auftragsdatum als Entscheidungskriterium ansehen.

Hier jetzt der erneute Versuch das PDf vom letzten Jahr wieder anzuhängen, um die Sicht es IfS hierzu zu verbreiten...
Grüße


Dateianhänge:
JVEG-18.pdf [398.22 KiB]
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 Betreff des Beitrags: Re: ab wann gilt das neue JVEG ?
BeitragVerfasst: Di 22. Apr 2014, 09:22 
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Registriert: Di 12. Nov 2013, 17:53
Beiträge: 55
Hallo W-U.

Auch bei einem alten Gutachten ist die Befragung bei Gericht eine neue Beauftragung (also neues JVEG, wenn nach dem 1.8.).
Dies schreibt auch der IFS im letzten Absatz. ... neue Beauftragung. Dabei ist es egal, ob es neue oder "alte" Fragen sind.

Und unabhängig davon, was wir uns denken: es ist keine Schaden, die Rechnung mitd em neuen (höheren) Stundensatz zu stellen,
maximal wird die rechnung gekürzt.

----------------

Abweichend von meiner bisherigen Sicht geht es wohl (laut IFS) tatsächlich um den Zugang beim Sachverständigen,
nicht um das Datum Beweisbeschlusses. Also immer schön den Eingangsstempel machen, damit klar ist, wann ging der Auftrag ein.

Gruß


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