UObermoeller hat geschrieben:
Moin,
abgesehen davon dass Wilhelm seine Datei noch nicht online stellen konnte:
wie ist es bei Ergänzungen zu einem bereits angefertigten Gutachten?
Aktueller Fall:
Das 1. Gutachten wurde Anfang März erstellt.
Jetzt neuer Beweisbeschluss vom 2.09.:
"Es soll eine schriftliche Gutachtenergänzung eingeholt werden..."
Meint Ihr, jetzt gilt das neue JVEG?
Grüße, Uli Obermöller
Hallo Uli,
nach meinem (nicht juristischem) Verständnis müsste es sich am Auftragsinhalt des Ergänzungsgutachtens orientieren, ob es eine neue Hinzuziehung ist oder aber die Erläuterung bereits zuvor bestehender Beweisfragen anhand des alten Gutachtens.
Sollten neue Sachverhalte mit neuen Fragestellungen zu begutachten sein, teile ch die zuvor vertretende Auffassung, dass es nach der neuen JVEG-Version zu werten ist. Wenn es Ergänzungen mit Klärungscharakter zum alten Inhalt sind, könnte dies nach der ursprünglichen JVEG-Fassung als Weiterführung verstanden werden.
Kostenbeamte haben vermutlich diese diffenzierte Sicht nicht und deshalb sollte man das Auftragsdatum als Entscheidungskriterium ansehen.
Hier jetzt der erneute Versuch das PDf vom letzten Jahr wieder anzuhängen, um die Sicht es IfS hierzu zu verbreiten...
Grüße